Kompensation begünstigte Auslandstätigkeit/Montageregelung

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    Beiträge
  • #63895
    martin_z
    Teilnehmer

    Bis 183 Tage im Ausland gibt es die begünstigte Auslandstätigkeit.

    Falls man länger im Ausland montiert, wird man nachträglich steuerpflichtig. Das ist ein Nachteil für den Arbeitnehmer, den eine Firma möglicherweise kompensieren will (damit der Arbeitsnehmer länger bleibt).

    Die Frage ist kann man relativ einfach Berechnen wie gross der „Verlust“ ist bzw. der “Steuervortreil“ wäre (zum Beispiel im Fall USA)?
    Es wäre zumindest einen Grössenordnung gut, damit man bei Verhandlungen bessere Karten hat.

    Danke

    #69631
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    Die 183 Tage/32Wochen,bleiben immer steuerfrei,soweit ich richtig informiert bin.
    Danach kommts aber drauf an,wer deine Steuer einziehen will.
    Auch muss man darauf achten in welchen zeitraum die 183Tage gelten(12 od. 24mon.)
    Fakt ist aber,das du auf jedenfall eine Steuernummer beantragen musst(im Einsatzland),und aufs Doppelbesteuerungsabkommen zurückgreifen kannst.
    Wenn nicht,hilft dir u. deiner Firma nur ein Steuerberater.

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