Kilometergelder für Wochenend-Familienheimfahrten SV-frei?

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  • #62709
    DaVu
    Teilnehmer

    Ich bitte um Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

    Dienstreise nach dem zweiten Tatbestand/KV Handel (Ausbildung eines Tiroler Außendienstmitarbeiters in der Wiener Zentrale über 6 Wochen). Bezahlung von Kilometergeld für alle betrieblichen Fahrten inkl. der Familienheimfahrten zum Wohnort an allen Wochenenden in der Zeit der Ausbildung.

    Die Kilometergelder für die erste Anreisefahrt, die letzte Heimfahrt bei Beendigung der Ausbildung nach 6 Wochen und alle dienstlichen Fahrten dazwischen behandle ich nicht steuerbar, also SV und LSt frei.

    Die Kilometergelder für Familienheimfahrten an den Wochenenden dazwischen sind Werbungskosten, daher lohnsteuerpflichtig als laufender Bezug. Bei der SV bin ich allerdings unschlüssig. Einerseits sind in § 49 Abs.3 Z1 ASVG Kilometergelder auch für Wochenend-Familienheimfahrten ohne weitere Einschränkung ausdrücklich als SV-frei genannt.

    Andererseits kommt bei Ortner unter 22.3.1 folgender Zusatz zu §49 ASVG dazu: SV-frei nur, soweit sie nach §26 nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Danach wären die lohnsteuerpflichtigen Kilometergelder für Wochenend-Familienheimfahrten ja dann doch SV-pflichtig.

    Sind lohnsteuerpflichtige Kilometergelder für Wochenend-Familienheimfahrten zum Wohnort im Rahmen von Dienstreisen nun SV-frei oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus für klärende Stellungnahmen!

    #67001
    Rafael
    Teilnehmer

    Hallo DaVu,

    gemäß §49 Absatz3 Ziffer1 Allg.SozialversicherungsG gelten insbesondere nicht als Entgelt:

    „… Beträge, die den Dienstnehmern als Fahrtkostenvergütungen einschließlich der Vergütungen für Wochenend(Familien)heimfahrten, Tages- und Nächtigungsgelder gezahlt werden, soweit sie nach § 26 des Einkommensteuergesetzes nicht der Einkommensteuer(Lohnsteuer)pflicht unterliegen…“

    Daraus kann man ableiten, dass die SV-Freiheit auch hinsichtlich der Kilometergelder (=Unterfall der Fahrtkostenvergütungen) für Familienheimfahrten von der lohnsteuerlichen Behandlung abhängt.

    Schöne Grüße,
    Rafael

    #67005
    DaVu
    Teilnehmer

    Hallo Rafael,
    vielen Dank für die Info!
    Beste Grüße,
    DaVu

    #67134
    svnu
    Mitglied

    Achtung!Im vorletzten Beitrag war wiederum von lohnsteuerPFLICHTIGEN Ersätzen die Rede – diese sind analog dazu auch SV-pflichtig!Nur, wenn nach § 26=ohne SV;wollte ich bemerkt haben;LG!

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