Liebe Forumteilnehmer/innen!
Hat jemand Erfahrungen mit Abrechnung einer dem Hausgehilfen bzw. Hausangestelltengesetz unterliegende Angestellten.
Z.B Ich habe ein Kindermädchen im Privathaushalt das nicht in die Hausgemeinschaft aufgenommen wird.
Sie kann dort aber „gratis “ essen und arbeitet 40 Stunden wöchentlich.
Sie wird aber relativ hoch entlohnt (über den Mindestlohntarif).
Lt. Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte sind bei z.B. Urlaub etc. die Verpflegung abzugelten.
Ich möchte aber nicht zusätzlich bei Urlaub oder Krankenstand etc. die Verpflegung auszahlen.
Sie soll immer den gleichen Gehalt erhalten.
Wie rechnet Ihr solche Beschäftigte ab ?
Im Dienstschein lt. Hausgehilfengesetz ist unter Punkt. 14.:
Wenn Sachleistungen nicht gewährt werden, Höhe der Abgeltung:
Frühstück, Mittagessen ………..
wie ist das zu verstehen
Ich hoffe auf Rückmeldung
vielen Dank
L.G.