grundsätzliche Frage zu Rücklagen des AG

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  • #63311
    mark_s
    Teilnehmer

    …zuallererst, möcht ich erwähnen, dass ich kein Buchhalter oder Steuerexperte bin.
    Nur ein „hunds“gewöhnlicher technischer Angestellter…

    Daher vielleicht auch die Frage, die eh jeden insider klar ist…
    (Hoff noch, dass ich das richtige Forum ausgewählt habe)

    Frage 1:
    Muß der Dienstgeber (Ziviltechniker OEG) Rücklagen für Abfertigungen ansparen,
    soll er dies tun, oder nur zu einem gewissen %satz?

    Frage 2:
    Diese Firma ZT-OEG wird nun „Übergeben“ (Firmengrüder geht in Pension – Mitarbeiter übernimmt ZT-OEG).
    Muß der jetzt neu die Rücklagen anlegen, müssen ihm diese vom Firmengründer „übergeben“ werden?

    Wäre für Eure Infos dankbar

    lg

    mark

    #68364
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Mark!

    Leider ist für deine Anfrage dieses Forum nicht unbedingt geeignet.

    Stelle die Frage doch in folgendes Forum:

    http://www.boeb.at/

    Dort helfen dir die Buchhaltungs- bzw. Bilanzierungsspezialisten weiter.

    Liebe Grüße

    #68400
    mark_s
    Teilnehmer

    danke für die Info, hab ich gemacht!

    lg mark

    #68403
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Mark!

    Zu Wertpapierdeckungen:

    Die betreffenden Bestimmungen in § 14 wurden vom VfGH, 6. Oktober 2006 – mit Wirkung ab der Kundmachung im BGBl, die am 8. November 2006 erfolgt ist – als verfassungswidrig aufgehoben. Damit entfällt die Deckungspflicht für Bilanzstichtage ab 9. November 2006. Das Ende der Deckungspflicht für Abfertigungsvorsorgen laut Gesetz per 31. Dezember 2007 wurde damit durch die Rechtsprechung auf den 9. November 2006 vorgezogen. Über die betreffenden Wertpapiere kann daher bereits ab 9. November 2006 frei verfügt werden. Eine verfassungskonforme Regelung für die Deckung von Pensionsrückstellungen hat das BMF angekündigt. Gleiches gilt für die lt. § 10 EStG (Freibetrag für investierte Gewinne) begünstigten Wertpapiere, für die lt. BMF keine Änderung eintreten wird. Ob die Wertpapiere für die Pensionsvorsorge gleich verkauft werden, oder die Neuregelung abgewartet werden sollen, wird vom Liquiditätsbedarf abhängen. Gelangte in der Vergangenheit eine „Strafsteuer“ wegen Unterdeckung zur Vorschreibung, sollte dagegen ein Rechtsmittel ergriffen werden.

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