Hallo Toni!
Im umgekehrten Fall:
Eine Krankmeldung ist ein Indiz für den Krankenstand, aber man muß der Krankmeldung/ dem Arzt nicht vertrauen da die DN ihren Krankenstand simulieren kann.
Sollte der DN sich mündlich Gesund melden, kann sich der DG im Regelfall darauf verlassen. Auch eventuelle Haftungsprobleme bei Unfall wenn der DN einen Krankenstand und die einhergehende Minderung seiner körperlichen/geistigen Fähigkeiten verbirgt, sehe ich keine.
Bei offensichtlichem Krankenstand (z.B. Dachdecker mit Gipsfuß am Dach) trifft den Dienstgeber seine Fürsorgepflicht.
Aber die Sache mit „Treu und Glauben“ ist eben dehnbar wie ein Kaugummi auf der Schuhsohle.
Was für den einen DN Krankenstand bedeutet, ist für den Anderen nur eine Behinderung.
Z.B. Ein gebrochener Finger rechtfertigt für Personaverrechner keinen, für einen Berufsmusiker sehr wohl Arbeitsunfähigkeit.