Gehalt nach Karenz

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  • #62780
    Chris
    Teilnehmer

    Brauche dringend Eure Hilfe.

    Wenn ich nach meiner voll ausgeschöpften Karenzzeit wieder im Betrieb arbeite, welchen Anspruch habe ich dann auf mein Gehalt.

    Werden die KV und IST Erhöhungen der letzen 2 Jahre aufgerechnet, wie schaut es aus mit Biennalsprüngen?

    Oder bekomme ich lediglich den IST Gehalt mit dem ich vor der Karenz aufgehört habe?

    Bitte um Info und gegbenenfalls auch wo ich nachlesen kann. Habe leider nichts darüber gefunden.

    DANKE

    #67216
    rkraft
    Teilnehmer

    Liebe/r Chris,

    durch die Karenz nach MSchG/VKG wird das Dienstverhältnis nicht beendet, sondern bleibt – unter Ruhendstellung der gegenseitigen Hauptpflichten – aufrecht.
    Daraus ergibt sich ganz klar, dass kollektivvertragliche Erhöhungen, und zwar auch die Ist-Gehaltserhöhungen mitgemacht werden.

    Anders ist die Situation hinsichtlich Biennalsprünge: Die Karenz nach MSchG/VKG wird nämlich für die anrechenbaren Dienstjahre hinsichtlich Biennalsprünge etc in der Regel nicht mitgerechnet, außer es gibt eine abweichende Regelung im KV oder im Dienstvertrag.
    Der Grund dafür liegt darin, dass laut Gesetz Zeiten der Elternkarenz bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, außer Betracht bleiben (siehe § 15f Abs 1 MSchG bzw § 7c VKG).

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

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