Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Freier Dienstvertrag
- Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Roland.
-
AutorBeiträge
-
17. April 2007 um 13:17 Uhr #63205vsdgMitglied
Hallo an alle!
Hab mal wieder ein Frage 🙂
Und zwar geht es um den freien Dienstvertrag bei einer Seniorenbetreuerin. Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob dies überhaupt möglich ist als Seniorenbetreuerin einen freien Dienstvertrag zu begründen. Denn es wird wahrscheinlich fixe Arbeitszeiten geben und das Vertretungsrecht wird wahrscheinlich auch nicht angewendet bzw. die Seniorenbetreuerin wird ja eigentlich in die Organisation des Betriebes eingegliedert.
Vielleicht hat ja schon jemand solch einen Fall gehabt und kann mir hier weiterhelfen.
Danke schon mal im Voraus.
lg eure vsdg17. April 2007 um 14:39 Uhr #68142vsdgMitgliedAlso um meine Frage etwas genauer zu definieren, habe ich soeben das Tätigkeitsprofil dieser Seniorenbetreuerin erhalten.
Diese soll Veranstaltugen für alle Bewohner organisieren, Gespräche mit dem Umfeld der Bewohner führen und Kontakte pflegen. Ist für fast alle Probleme der Bewohner zuständig. Wirkt bei der Einführung und Schulung neuer Mitarbeiter im Bereich Seniorenbetreuung etc mit bzw. organisiert diese und stellt Tages-, Wochen- und Monatspläne der Aktivitäten zusammen und dokumiert die Aktivitäten für jeden einzelnen Bewohner.
Ich hoffe es kann mir hier jemand Auskunft geben, hab nämlich bis jetzt noch nicht wirklich was gefunden.
lg eure vsdg17. April 2007 um 22:26 Uhr #68146RolandTeilnehmerHallo vsdg!
Obwohl ich selbst in dieser Schiene (freier Dienstnehmer) bin, kann ich dir leider diese Frage nicht zufriedenstellend beantworten.
ME muss auch hier die Prüfung angewandt werden, ob die selbstständigen Merkmale gegenüber jenen der unselbstständigen überwiegend sind.
Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern wie das Ganze gelebt wird.
So wie du es schilderst (diese Monatspläne und genaue Dokumentationen – schaut ein wenig nach Weisungsgebundenheit aus) deuten eher auf einen echten DV. Kann mir bei so einem Tätigkeitsprofil auch kaum vorstellen, dass es da eine Vertretung gibt, sollte der/die DN einmal ausfallen.Habe mir dazu auch den BAGS-KV angesehen, konnte jedoch leider nichts herauslesen.
Hoffe, trotzdem ein wenig geholfen zu haben und sende
liebe Grüße
18. April 2007 um 7:37 Uhr #68148vsdgMitgliedHallo Roland!
Meine Kollegen und ich haben dies, so wie du gemeint hast, überprüft welche Merkmale nun überwiegend sind. Wir sind alle der Meinung das dies kein freier Dienstvertrag sein kann, da ja doch eine Weisungsgebundheit gegeben ist bzw. das mit dem Vertretungsrecht auch nicht wirklich gegeben ist.
Ich bin dir sehr dankbar für deine Hilfe!!
lg vsdg18. April 2007 um 22:41 Uhr #68153RolandTeilnehmerLiebe vsdg!
Sehr gern geschehen – hoffentlich passt’s dann so.
Schöne Grüße
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.