Freier Dienstnehmer – KM-Geld

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  • #65093
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Wir haben einen geringfügig beschäftigten freien Dienstnehmer.

    Im Jänner kommt er immer von seinem Wohnort in OÖ zum Firmensitz nach NÖ.

    Dh, das verrechnete KM-Geld ist iO.

    Ich bin nun der Meinung, dass ich für das KM-Geld für den freien Dienstnehmer eine eigene Lohnart anlegen muss:

    KM-Geld – SV-frei, Lst-frei, jedoch DB,DZ und KommSt pflichtig.

    Ist dies korrekt?

    Dank für die Hilfe!

    Mfg Elisabeth

    #72501
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Elisabeth!

    sv-frei: korrekt
    lst-frei: korrekt, der freie DN muss aber die km-Gelder als Betriebseinnahme erfassen, kann aber gleichzeitig die „Berufsfahrt“ auch wieder als Betriebsausgabe ansetzen.
    DB-, DZ- und Kommunalsteuer-pflichtig: korrekt

    LG

    #72508
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    Vielen Dank für die Antwort. Es ist einfach super, wenn man sich nochmals absichern kann!

    Einen schönen Tag wünscht

    Elisabeth

    #72511
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Elisabeth!

    Einen Nachtrag noch:
    Ich habe das Wort „immer“ übersehen, hier könnte dann der schlimme Fall eintreten, dass die GKK nur das „billigste öffentliche VKM“ sv-frei belässt und den Rest aufs amtliche km-Geld pflichtig stellt – mit dem unguten Nebeneffekt, dass dann der DN womöglich über der Geringfügigkeitsgrenze landet – bitte daher Vorsicht!

    LG

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