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  • #63608
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Mia,

    also ich sehe da kein mögliches Problem, da der AN ja auch ohne Berücksichtigung des Freibetrages keiner LSt-Pflicht unterliegt.
    Eine AN-Veranlagung sollte er jedenfalls machen, um eine allfällige Negativsteuer lukreieren zu können.
    Fraglich für mich ist nur der Sinn, warum er überhaupt einen FB-Bescheid euch vorlegt – bringt ihm steuerlich eh nix.

    LG
    Stefan

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