Fahrtkostenersatz ohne Massenbeförderungsmittel

Startseite Foren Sonstiges Fahrtkostenersatz ohne Massenbeförderungsmittel

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #63493
    Lena4
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe auf der Homepage der NÖGKK gelesen, dass es auch möglich ist Fahrtkosten zu erstatten, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel fährt bzw. wenn die Benützung unzumutbar ist. Der betroffene DN hat auch Anspruch auf das große Pendlerpauschale, also ist das der Fall.
    Man kann laut GKK einen beitragsfreien „Fixbetrag“ von € 0,09 pro Straßenkilometer ansetzen.

    Meine Frage nun:
    1. Ist das auch steuerrechtlich bzw. arbeitsrechtlich o.K.?
    2. Wie funktioniert die Berechnung: 0,09 x Fahrtkilometer pro Tag (hin und retour) x Arbeitstage pro Woche x 4,33?

    Angesichts der steigenden Spritpreise wäre das sicher eine gute Gestaltungsmöglichkeit für weitgereiste DN.

    Danke für die Hilfe!

    #68784
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Lena!

    Die € 0,09 und deine Berechnung sind O.K.
    Man sollte nur darauf achten, dass die GKK gerne 1 Monat sv-pflichtig stellt (wegen Urlaub,…).
    Arbeitsrechtlich sehe ich keine Probleme; solltest du aber den FKE einer Mehrheit geben, musst du ihn allen geben –> Gleichbehandlung!
    Steuerlich gesehen ist der FKE pflichtig, da im StR die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Privatfahrt ist (abgegolten bereits mit Verkehrsabsetzbetrag und einer ev. Pendlerpauschale).
    Der FKE ist DB-, DZ- und Kommst.pflichtig.

    LG

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.