Erstattung von Urlaubsentgelt

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  • #62359
    Anonymous
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hab bitte folgende Frage:

    Wenn ein Dienstnehmer einen unberechtigten vorzeitigen Austritt macht oder begründet fristlos entlassen wird kann man ihm den über den aliquoten Anspruch verbrauchten Urlaub ja zurückrechnen.

    In diesem Fall darf man die Sozialversicherung nicht zurückrechnen, darf man aber den DB bzw. DZ oder die Kommunalsteuer zurückrechnen?

    Danke!
    LG

    #66239
    Anonymous
    Teilnehmer

    In den beschriebenen Fällen kann man den zu viel verbrauchten Urlaub rückrechnen. Richtig ist auch, dass der SV-Beitrag nicht rückgerechnet wird. Bezüglich DB,DZ, KommSt.kommt es zu keiner Reduzierung der Grundlagen; Begründung: der rückgezahlte Betrag stellt steuerlich Werbungskosten dar (=Rückzahlung steuerpfl.Arbeitslohn – achte darauf, dass das Programm es auch so berücksichtigt! ), Werbungskosten reduzieren diese Grundlagen aber nicht (man zieht ja auch nicht das Pendlerpauschale von der DB-Grundlage ab!)

    Liebe Grüße
    Marion

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