Entsendung von Maler nach Deutschland

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  • #63978
    clma
    Teilnehmer

    Unsere Firma möchte demnächst Malerarbeiter nach Deutschland entsenden (immer im Rhythmus von ca. 2 Wochen Deutschland/10 Std. pro Tag inkl. SA+SO, 2 Wochen in Österreich). Wir haben weder ein Baustellenbüro noch einen Firmensitz in Deutschland.

    1. Wir zahlen unseren Mitarbeitern das Quatier inkl. Frühstück. Im KV Maler steht folgendes drinnen: „Es gebührt kein Taggeld bzw. Nächtigungsgeld, wenn vor Antritt der Dienstreise zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird, dass an Stelle des Taggeldes die Verpflegung beigestellt wird bzw. an Stelle des Nächtigungsgeldes vom Arbeitgeber das Quartier zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Teilverpflegung gebührt nur ein aliquoter Teil des Taggeldes.“

    Wie sieht die Aliquotierung des Taggeldes aus? Ich habe mal was von 15 % für Frühstück und 35 % für eine Hauptmahlzeit gehört – kann das stimmen?

    2. Weiters noch eine Frage zur Sonntagsarbeit:
    Muss dafür ein Zuschlag bezahlt werden oder können die Stunden, welche am Sonntag geleistet wurden als Normalarbeitszeit mit dem 6-monatigen Durchrechnungszeitraum (8 Stunden/Tag – Durchrechnungszeitraum 6 Monate)
    abgerechnet werden?

    3. (Vorab zur Info, mir wurde gesagt, dass für die Arbeitszeit in Deutschland gilt weder der deutsche noch der österreichische KV sondern das deutsche Arbeitszeitgesetz, welches lt. der Auskunft besagt, dass 8 Std. Normalarbeitszeit sind, man diese auf 10 Std. pro Tag mit einem Durchrechnungszeitraum von 6 Monaten erhöhen kann) – Ist diese Info richtig?

    Gibt es eine Vorlage für einen Vertrag für die Entsendung?

    Was muss ich noch alles beachten?

    – Anmeldung Zoll
    – Zahlung Mindesttariflöhne

    hab ich bereits.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre/Eure Antworten.

    Liebe Grüße
    Claudia

    #69789
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    lt. ESTG kann im Ausland eine MAhlzeit,abzugsfrei bezogen werden.
    2 MAhlzeiten kürzen das Taggeld auf 1/3.

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