Entfernungszulagen

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  • #62531
    dobibeda
    Teilnehmer

    Liebes Forum – ich bitte um Eure Meinung.
    Betr. Arbeiter – KV Metallgewerbe – ENTFERNUNGSZULAGE

    Ich habe ab 01.03. einen neuen Betrieb im o.a. Gewerbe abzurechnen.
    Laut KV:
    ab 6 Std … € 6.61
    ab 11 Std.. € 17,35
    ab 11 Std. + Nächtigung: € 34,71

    laut Betriebsvereinbarung:
    ab 6 Std. ..€ 13,00
    ab 11 Std. + Nächtigung ..€ 37,00
    (falls Nächtigung teurer, bekommt der DN die Differenz lt.
    Rechnung bar ausbezahlt)

    im Ortsgebiet: € 3,00/Tag

    Meine Frage: kann ich diese vereinbarten Werte bedenkenlos LST-frei rechnen?

    Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen!

    #66551
    ulrike
    Mitglied

    Wenn eine Dienstreise lt. KV vorliegt kannst du bedenkenlos nur die KV-Diätensätze in diesem Fall Entfernungszulage unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei rechnen.

    Bei dem KV-Satz übersteigenden Teil (6,61 – 13,–= 6,39) ist nach den steuerrechtlichen Bestimmungen vorzugehen!!! und diese sind dann großteils pflichtig
    ( Mittelpunkt der Tätigkeit – die ersten 5 Tage frei ab 6. Tag pflichtig etc.)

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