Beginn Elternteilzeit müsste lt. Antrag der 17.7. sein, weil an dem Tag die Anmeldung nach der Karenz erfolgt.
Wenn Beginn Elternteilzeit der 20.07. ist, dann ist die Zeit vom 17.07. bis 20.07. das „alte Dienstverhältnis“ wie vor der Karenz. Daher wohl auch der Urlaubsabzug. Wenn die Zeit vom 17.07. bis 20.07. als normales Dienstverhältnis gezählt werden, dann muss auch die Abrechnung dementsprechend erfolgen (Gehalt für das gewertete (Vollzeit-?)Dienstverhältnis).
Sonne1988,
wenn sie dich bzgl. Urlaub „über den Tisch gezogen“ haben, dann achte darauf dass du für die Tage zwischen Ende Karenz und Beginn ETZ (also Freitag bis Sonntag) als Vollzeitkraft entlohnt wirst!
Siedelurlaub steht im Kollektivvertrag wie biggi schon angesprochen hat. Welchem Kollektivvertrag du unterliegst sollte in deinem Dienstvertrag stehen.
Ich weiss nicht wie Dein Lohnzettel aussieht. Wenn da 2 Zeilen mit Gehalt sind – fürs Wochenende und ab Montag -, dann ist es klar, da wurde unterschiedlich gerechnet. Wenn Du nur 1 Betrag hast, frag, wie der errechnet wurde.
Biggi
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