Dienstverträge

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  • #64597
    mika
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forumteam!

    Die Geschäftsleitung einer WT-Kanzlei legt den DN durch die Zusammenlegung zweier WT-Kanleien neue Dienstverträge vor in denen stehen soll:

    Für Seminare und Kurse die während der Arbeitszeit besucht werden soll Urlaub konsumiert werden.
    Meiner Ansicht nach nicht möglich da lt. Urlaubsgesetz der Urlaub für die Erholung gedacht ist.
    Zusätzlich soll es Rückzahlungsvereinbarungen der Kurskosten bis 5 Jahre geben.

    Arbeitszeit /Woche max. 50 Std. alles was mehr ist verfällt. (lt.AZG sind sowieso nur 50 Std/Woche erlaubt) es kann jedoch sein das mal mehr anfällt.

    Derzeit sind wir im Genuss der Gleitzeit – es soll umgestellt werden auf fixe Arbeitszeiten.

    Können bzw. müssen wir diese neuen Dienstverträge unterschreiben.

    Herzlichen Dank!

    lg
    mika

    #71196
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo mika!

    Zu neuen Dienstverträgen kann man Dienstnehmer nicht zwingen.
    Falls sich die DN weigern, werden sie gekündigt, oder der DG bleibt bei den alten Verträgen.

    Fortbildung in der Urlaubszeit…. ;))) – nur freiwillig!
    Ich kenne auch eine Kanzlei, welche Vereinbarungen über Ausbildungskostenrückerstattung u.ä. vereinbaren möchte… Seither gehen die Dienstnehmer nur selten zu Fortbildungsveranstaltungen, da sie nicht wissen, ob sie nicht in den nächsten 5 Jahen selbst kündigen. – Somit sinkt das Wissen, und die Qualität leidet. Ob wegen fehlerhafter Beratung schon Klienten abgesprungen sind…. ?
    So kann ein berechtigtes Ziel der Geschäftsführung (Rückerstattung bei DN-Kündigung) zum Nachteil für die Kanzlei werden.

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