Dienstreise KV Handel & Betriebsvereinbarung

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  • #64602
    Martina1983
    Teilnehmer

    Hallo an alle!

    Ich vermute, dass diese Frage bereits gestellt wurde – auf die Schnelle konnte ich allerdings nicht finden, was ich brauche:
    Ich habe eine Firma, die ich laut KV Handel/Ang. abrechnen muss. Den Teil für die Reisekosten im KV verstehe ich ja. Allerdings wurde vor zig Jahren eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die höhere Diäten für Dienstreisen vorsieht (nach 5 Stunden Dienstreise statt 6,21 € nun 10 €).
    Wenn ich nun Diäten bezahle, muss ich dann die Differenz von 3,79€ nach der Legaldefinition betrachten (5/15 Tage Regelung) und kann die 6,21€ generell das ganze Jahr über, egal wie oft der Dienstnehmer an einen Zielort fährt, nicht steuerbar auszahlen?
    Muss ich für die 15 Tage Regel aber nur die bezahlten Diäten in die Berechnung hinein nehmen, die ich aufgrund der BV bezahlt habe, oder?
    Lt. KV muss bei Dienstreise mit Nächtigung 26,40€ bezahlt werden – diese Dienstreise muss ich in die 15 Tage Berechnung nicht miteinrechnen, oder? Immerhin bezahle ich die 26,40€ weil sie im KV verankert sind?!?
    Ich glaub, ich werde die Reisekostenabrechnungen, egal welcher KV, nie verstehen. 🙁

    Herzlichen Dank bereits im Voraus für eure Mühen.

    Liebe Grüße
    Martina

    #71191
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Martina!

    Wie kommst du bei einer 5stündigen Dienstreise auf EUR 6,21?

    Der KV Handelsang. sagt doch 1/12 von EUR 26,40 pro angefangener Stunde, oder?

    LG

    #71202
    Martina1983
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Alles Gute im neuen Jahr!

    Ach, ich hatte mich auf den falschen KV bezogen – ich meinte eigentlich den KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting.

    Tut mir leid – hatte mir zuletzt die Diätenregelung im Handel angesehen und dann einfach darauf Bezug genommen.

    Danke für deinen Hinweis.

    Liebe Grüße
    Martina

    #71206
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Martina!

    Du hast fast alles richtig interpretiert.
    Die € 6,21 sind immer steuerfrei, € 26,40 nur bei der Nächtigung.
    Bei einer „Nicht-Übernachtung“ ist die Diff. von € 3,79 tatsächlich nach der Anfangsphase pflichtig zu behandeln.

    Nur in einem Punkt muss ich dich korrigieren:
    Für die Beobachtung der 5/15 Tage oder ev. 6 Monate müssen alle Fahrten zum jeweiligen Dienstort betrachtet werden, also nicht nur die Fahrten ohne Übernachtung.

    LG

    #71209
    Martina1983
    Teilnehmer

    Guten Morgen Roland!

    Du hast mir sehr geholfen. Vielen herzlichen Dank.

    Liebe Grüße
    Martina

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