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- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 5 Monaten von svnu aktualisiert.
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12. Mai 2006 um 16:27 Uhr #62639claudia1Teilnehmer
hallo!
wir sind 12 angestellte in der einschulungsphase. zur vorbereitung auf die eröffnung unserer filiale sind wir in alle himmelsrichtungen verstreut in bestehende filialen zur einschulung geschickt worden.
wir haben dienstautos wo wir fahrgemeinschaften bilden, und wir haben zimmer mit frühstück vorort. bekommen aber für den rest des tages lt. auskunft des geschäftsführers und der gebietsleitung keine diäten. wir müssen für die restliche tagesverpflegung vollkommen selbst aufkommen.
diäten seien in unserem fall nicht vorgesehen, erst wenn wir in einem fixen arbeitsverhältnis stehen, also nach 3 monaten würden uns lt. auskunft dieser herren diäten zustehen.
bei mir persönlich kommt noch eine woche schulung in deutschland dazu.
wie schaut es in beiden fällen jetzt wirklich mit anspruch auf diäten aus????
vielen lieben dank!
claudia
12. Mai 2006 um 17:33 Uhr #66785MartinTeilnehmerLiebe Claudia!
Die Höhe und der Anspruch auf Diäten ist in Deinem Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung bzw. Dienstvertrag geregelt.
Eine Besserstellung zum KV ist in einer Betriebsvereinbarung und im Dienstvertrag möglich.
Nun liegt es an Dir in obengenannten nach dem Diätenanspruch zu suchen.Solltest Du keinen, oder einen geringeren Anspruch auf Diäten haben,
kannst Du den Betrag nach § 26 ESTG bei Deiner Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer als Werbungskosten absetzen.Schönes Wochenende
Martin
12. Mai 2006 um 17:55 Uhr #66787JuliaTeilnehmerLiebe Claudia,
falls der KV für Handelsangestellte Anwendung finden sollte (aus der Schilderung kann ich aber nicht mit Sicherheit ableiten, ob dies zutrifft), wäre die Aussage der „Chefs“ mit Sicherheit unzutreffend.
Laut KV-Handelsangestellte gilt nämlich bei Dienstreisen grundsätzlich ein Taggeld von Euro 26,40 pro Kalendertag (bzw 1/12 davon für jede angefangene Stunde). Dieses wird durch ein vom Arbeitgeber bezahltes Essen (außer Frühstück!!!) um jeweils Euro 13,20 gekürzt.Mit anderen Worten: Wenn der Arbeitgeber (abgesehen vom Frühstück) keine Kosten für die Verpflegung trägt, hat man als Handelsangestellter bei über 3-stündigen Dienstreisen grundsätzlich einen kollektivvertraglichen Anspruch auf Taggeld (Euro 26,40 pro Kalendertag bzw 1/12 davon für jede angefangene Stunde).
Die Begründung der „Chefs“, Diäten seien erst bei einem „fixen Arbeitsverhältnis“ vorgesehen (gemeint ist offenbar, nach Ablauf der – in vielen Dienstverträgen vorgesehehen 3-monatigen Befristung zwecks Erprobung), ist – zumindest im Geltungsbereich des KV-Handelsangestellte – blanker Unsinn.
Taktisch gesehen ist natürlich immer die Frage, was einem wichtiger ist: Die Phase der „Erprobungsfrist“ (Befristung) erfolgreich zu überstehen und dafür manche Ansprüche zu „opfern“, oder ob man alle arbeitsrechtlichen Ansprüche ohne Einschränkungen einfordert. In letzterem Falle wird man sich üblicherweise bei den „Chefs“ eher unbeliebt machen und riskiert damit natürlich, nach Ablauf der „Erprobungsfrist“ nicht ins unbefristete DV übernommen zu werden.
Schöne Grüße,
Julia12. Mai 2006 um 18:21 Uhr #66788claudia1Teilnehmerdanke für die raschen antworten!
meine suche im internet hat genau das ergeben was julia schreibt! leider ist uns bis heute unser dienstvertrag nicht ausgehändigt worden.
wie wir den vertrag unterschrieben haben, hatten wir (wohl beabsichtigt) keine zeit ihn zu kopieren, bzw uns von den 4 A4 seiten kleingedruckten vertrag etwas zu merken, bzw. alles geschriebene zu verstehen.
anscheinend ist es in dieser firma üblich, nach ablauf der befristung 19,80 diäten am tag zu zahlen.
uns wurde von mitarbeitern, mit bitte ihren namen nicht zu nennen, gesagt das uns diese diäten auch in der jetzigen phase zustehen würden. nur – da wo kein kläger da auch kein richter!wir sind großteils mütter von mehreren kindern, teils alleinerziehend und haben in dieser phase jetzt natürlich mehrkosten. betreuung (da nachts auswärts) und verpflegung der kinder nicht im eigenen haushalt.
die aussage der „oberen“, wann würde ja immerhin auch in uns investieren, und wir müßten uns halt entscheiden ob uns kinder oder job lieber wären, ist für mich gelinde gesagt eine frechheit.
wir alle wollen arbeiten, und einige von uns sind in einer abteilung wo der job wirklich knochenarbeit ist, wir geben wirklich alles – haben wir da nicht den anspruch wenigstens das zu bekommen was uns zusteht????
anmerkung zur knochenarbeit, hofer zahlt für die selbe arbeit, für meine arbeitszeit netto 1000,-.
ich bekomme am montag nach intervention meinen arbeitsvertrag, und werde dann weitersehn!
auf jedenfall lieben dank nochmal für eure bestätigende antwort
liebe grüße
claudia6. Juli 2006 um 19:24 Uhr #67132svnuMitgliedLiebe Claudia!
Du hast ein Problem – entweder forderst Du (zu Recht) Deine Diäten, oder Du musst damit rechnen, dass man Dich vielleicht nicht in das „ordentliche“ Arbeitsverhältnis übernimmt – was heisst das eigentlich?Seid Ihr da inzwischen freie Dienstnehmer oder was? Ich mein…ich hatte einen Deutschen als Klient, der lieferte mir immer die Anmeldedaten MIND. einen Monat zu spät (auch Filialen, deshalb hab ich da nicht SO dran gezweifelt, dass das eben dauert) – bis ich dann draufkam, dass er der Meinung war, dass man Dienstnehmer erst, nachdem eine fixe Einstellung beschlossen wurde, anmelden muss(!!!!!!)- DAS ist stark,was!Und das ging schon ziemlich lang so – er liess die Betreffenden dann halt immer aufrollen-ich hab ihn auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen und im Übrigen nicht genauer erörtert, wieviele Leute da NICHT „behalten“ wurden und was mit deren „Abrechnungen“ passiert ist….da machst was mit!Man kann aber, wenns schon SO beginnt, davon ausgehen, dass es genauso gierig und madig weitergeht. Dubios. ich würd mir was anderes suchen ehrlich gesagt.
6. Juli 2006 um 20:01 Uhr #67139svnuMitglied….PS…. hab grad weiter unten gelesen, dass Du die Konsequenzen bereits gezogen hast – ich glaub, eine gscheite Entscheidumg. Wenn sie sich für ihre Leute nichtmal die Diäten leisten wollen….
und sämtliches, was man in Österreich brauchen könnte, lässt sich auch in Ö besorgen- meine damit die Seminare – ausser, man wird zB zu so einem Ar…. verkäufer, zu einem Keiler nach dt. Vorbild geschult. „Rhetorikschulungen“ sind das.DAVON haben die Deutschen echt mehr Ahnung als wir- Aber ich möchte mein Lebtag meine Brötchen nicht damit verdienen, zu anderen Leuten ein Schwein zu sein.Und in der Firma noch dafür gelobt werden…. ekelhaft. -
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