Servus!
Bei der Deckungsprüfung wird i.d.R. der Zeitraum eines Kalenderjahres genommen.
Am einfachsten wäre es, die nachzuzahlenden Stunden durch 12 auf die Monate aufzuteilen, oder im Dezember 1x. (prüfe SV-HBMG)
Wenn Du Überstundenpauschale mit Gleitzeit verbunden hast, stelle ich die § 68/2 Zuschläge in Frage.
Prüfe, ob Du die 68/2 Zuschläge 12 x frei berechnen darfst.
Wann sind in 12 Monaten jeweils 10 Überstundenzuschläge steuerfrei?
Das einzig definitive ist, wenn in 9 von 12 Monaten in jedem Monat mindestens 10 Überstunden, und pro Jahr mindestens in Summe 120 Überstunden geleistet werden. Dann können 10×12 = 120 Überstundenzuschläge steuerfrei pro Jahr ausbezahlt werden.
Wenn der Kollektivvertrag bei der Berechnung der Sonderzahlungen die bezahlten Überstunden der letzten 3 Monate einbezieht, müsstest Du prüfen, ob die Aufteilung auf 12 Monate nicht ein zusätzlichen Problem entstehen lässt.
alles (un)klar?
Martin