BUAK Pflicht

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    catwisel11
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    Leasingfirma – nachträglich heraus gestellt, dass Arbeiter im Vorjahr BUAK pflichtig gewesen wäre. Die Buak hat jetzt Urlaub, sowie MV in voller Summe nachverrechnet. Der Arbeiter hat aber den Urlaub bereits konsumiert bzw. den Resturlaub beim Austritt als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt bekommen. Weiters wurde die MV an die GKK zur Weiterleitung bereits gemeldet und bezahlt.

    Urlaub: Somit habe ich Urlaub, Urlaubszuschuß und MV doppelt bezahlt. Lt. der BUAK wird erst nach EINZAHLUNG DES GESAMTEN BETRAGES bei der Buak nachgesehen ob der Arbeiter einen Urlaubsanschpruch hätte und eine mögliche Differenz zurück bezahlt. Was ich nicht ganz verstehe, immerhin hat ja der Arbeitnehmer Urlaubstage, sowie Urlaubszuschuß, sowie Urlaubsersaztzleistung erhalten.

    Abfertigung: Muss ich bei der GKK eine Änderungsmeldung abgeben, damit ich die Abfertigungszahlung, die ich jetzt ja da sie mir von der BUAK nochmals vorgeschrieben wurde doppelt bezahlt habe, zurück bekomme?

    Hat jemand Erfahrung mit nachträglicher Buak-pflicht und wie wird das dann abgewickelt????

    Bitte um dringende Hilfe – Danke.

    Sabine

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