Die deutsche Entscheidung geht in eine ähnliche Richtung wie die Tendenzen in der österreichischen Finanzverwaltung und sieht wohl auch einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
In der Literatur wird die Finanzmeinung großteils kritisiert, weil in Wahrheit kein direkter Zusammenhang zwischen Dienstverhältnis und Bonusmeilen besteht:
Es gibt da zB einen interessanten Artikel in SWK 26/2002, S 695 (Dr. Prodinger: Bonusmeilen als Sachbezug?). Dieser weist darauf hin, dass der Flugteilnehmer die Bonusmeilen vom Flugunternehmen völlig unabhängig von der Dienstnehmereigenschaft gutgeschrieben bekommt.
Ein weiteres Problem ist, dass Bonusmeilen idR erst ab gewissen Mindestflugstrecken anfallen, und dass sie außerdem verfallen können, sodass letztlich überhaupt nicht sicher ist, ob es letztlich überhaupt zu einem Vorteil für den Dienstnehmer kommt.
Ob sich die vom BFH vertretene Meinung daher letztlich wirklich auch in Ö durchsetzen wird, darf man noch abwarten.
Liebe Grüße,
Eva