Bonusmeilen – Entscheidung

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  • #62598
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Forumgemeinde!

    Zur Frage, ob dienstliche Bonusmeilen für private Reisen genutzt werden können hat das Bundesarbeitsgericht Erfurt (Deutschland) gestern eine Entscheidung getroffen:
    Dienstliche Bonusmeilen „gehören“ dem Dienstgeber.
    Die Entscheidung hat nur die arbeitsrechtlichen Aspekte behandelt.
    Steuerrechtlich wird wohl genauso entschieden werden – Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
    Das Urteil ist nachzulesen unter: http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/2006/april_juni.html
    Dort auf „11.April“ gehen.
    Da die österreichische Rechtssprechung der deutschen sehr ähnlich ist, wird das Urteil auch bei uns anzuwenden sein.

    Grüsse
    Martin

    #66686
    Eva
    Teilnehmer

    Die deutsche Entscheidung geht in eine ähnliche Richtung wie die Tendenzen in der österreichischen Finanzverwaltung und sieht wohl auch einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
    In der Literatur wird die Finanzmeinung großteils kritisiert, weil in Wahrheit kein direkter Zusammenhang zwischen Dienstverhältnis und Bonusmeilen besteht:

    Es gibt da zB einen interessanten Artikel in SWK 26/2002, S 695 (Dr. Prodinger: Bonusmeilen als Sachbezug?). Dieser weist darauf hin, dass der Flugteilnehmer die Bonusmeilen vom Flugunternehmen völlig unabhängig von der Dienstnehmereigenschaft gutgeschrieben bekommt.
    Ein weiteres Problem ist, dass Bonusmeilen idR erst ab gewissen Mindestflugstrecken anfallen, und dass sie außerdem verfallen können, sodass letztlich überhaupt nicht sicher ist, ob es letztlich überhaupt zu einem Vorteil für den Dienstnehmer kommt.

    Ob sich die vom BFH vertretene Meinung daher letztlich wirklich auch in Ö durchsetzen wird, darf man noch abwarten.

    Liebe Grüße,
    Eva

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