Liebe Forumsteilnehmer!
Eine Mitarbeiterin hat seit Einstellung jährlich eine Zielerreichungsprämie in der Höhe eines Gehalts erhalten.
Die letzten beiden Jahre wurde der Bonus um jeweils € 500,– erhöht. es wurde hierfür nichts zusätzliches vereinbart.
ihr wurde auch ein zusätzlicher Bonus in der Höhe von 2.000 ausbezahlt.
(leider wissen wir den genauen grund nicht, da ihr vorgesetzter aus dem unternehmen ausgeschieden ist, und es keine aufzeichnungen darüber mehr gibt bzw. diese verschwunden sind)
Meine Frage:
Inwieweit greift hier das Gewohnheitsrecht?
Kann man diese Zielerreichungsprämie wieder auf ihr ganz normales Monatsgehalt kürzen?
Oder müssen wir der Mitarbeiterin ihre normale Zielerreichnungsprämie + die zusätzlichen € 500,– und evtl sogar noch die 2.000,– „geben“?