BAGS mit Betriebsvereinbarung

Startseite Foren Sonstiges BAGS mit Betriebsvereinbarung

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • #63902
    juwel
    Teilnehmer

    hallo an alle

    würde gerne eure meineung zu folgendem sachverhalt hören. ganz, ganz dringend, denn ich habe nächste woche einen termin mit der gewerkschaft und einer dame, die den bags ausverhandelt hat.

    fakten
    KV= Bags / fakultative betriebsvereinbarung / unterschrieben v. diensgeber, betriebsrat und gewerkschaft / gültigkeit ab 01.10.2006 / kündigungsfrist von 3 monaten eines jeden jahres / während der küfri müssen neue verhandlungen statt finden

    der bags sagt:
    die bisherigen gehälter müssen von 2004-31.12.2008 die 95% gehaltstafel (NÖ) angehoben werden.
    in unserer betriebsvereinbarung (bv) wurden gehaltssprünge immer mit mai vereinbart.

    nun bekomme ich einen brief von der gewerkschaft, da ein dn zur nachrechnung dort war. der gewerkschafter fordert nun die nachzahlung von jänner – april 2008 auf die 95 % gehaltstafel, die wir ja aufgrund unserer bv erst mit mai 2008 erreicht haben. bei einem telefonat erklärte ich ihm, dass wir eine betriebsvereinbarung haben.

    seine meinung:
    unsere betriebsvereinbarung wurde durch die satzungserklärung 2007 ungültig und das die erhöhungen mit mai eine schlechterstellung sind. Weiters ist die im betrieb anwesende betriebsräten, die reagieren hätte können, schon seit 1 jahr krank

    meine meinung
    die betriebsvereinbarung hat sehrwohl gültigkeit.
    1) es hat keiner der parter schriftlich gekündigt und neue verhandlungen wurden auch nicht durchgeführt.
    2) auch sollte es richtig sein, dass die satzungserklärung 2007 unsere bv ausser kraft setzt (habe nirgendwo litaratur zum nachlesen gefunden. wo könnte ich das finden?) so müssten doch die bereiche aus der satzung 2007 im neuen bags 2008 berücksichtigt worden sein und dort steht immer noch, dass bis 31.12.2008 die 95 % erreicht werden müssen. Also hätten wir erst mit 01.12.2008 auf die 95 % erhöht, würde das auch noch ok sein. Die jährlichen kv-erhöhung von 2007 auf 2008 haben wir ordnungsgemäß im jänner durchgeführt. also ich versteh NICHT, was er von uns will.
    3) so schlimm was es auch ist das die betriebsräten schon so lange krank ist, aber es gibt einen stellvertreter , das kann doch dem dg nicht zur last gelegt werden.

    4) im bags sind die verfallsansprüche so geregelt:
    ansprüche nach diesem kv müssen binnen vier monaten nach flälligkeit bei sonstigem verfall geltend gemacht werden. Liegen keine arbeitsaufzeichnungen vor, gelten für ansprüche, die sich aus lage und umfang der arbeitszeit ergeben, die allgem. Verjährungsbestimmungen des abgb!!!
    die gehälter sind mit 5. des folgemonats fällig, somit sind die ansprüche mit 04.09.2008 verfallen. der brief der gewerkschaft wurde mit 15.09.2008 datiert.

    Natürlich geht’s unserem klienten einerseits um die enorm hohe summe bei einer event. nachzahlung. wichtiger ist ihm allerdings, dass das betriebsklima nicht zu schaden kommt, der job ist hart genug und dass die 65 dn nicht glauben, dass sie vorsätzlich zu wenig geld bekommen (lt. Gewerkschaft). Und zuletzt sind wir ja wirklich sicher, alles korrekt behandelt zu haben.

    der gewerkschafter hat mich schon zum nachdenken bewegt, ob viell. doch etwas falsch verstanden wurde, denn er sollte es ja am besten wissen. Daher möchte ich ganz dringend eure meinung dazu hören.

    danke schon im voraus

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.