liebes forum,
gestern hat eine angestellte den austritt in der probezeit erklärt, dienstbeginn war 7.oo und nach einem gespräch wegen zahlreicher dienstverfehlungen (nichtbeachtung von anweisungen, nichterfüllung von zugeteilten arbeiten etc.) mit geschäftsführer und prokurist kam diese erklärung.
es gilt ja der austritt in der probezeit kann jederzeit erfolgen – oder gibt es einen passus, den ich übersehen habe, der anzeigt, dass der arbeitstag zu ende gearbeitet werden muss.
es wären somit 1,5 h anwesenheit zu bezahlen und die abmeldung mit gestern austritt probezeit dn
ich werde mit gestern abmelden, aber nur die 1,5 h zahlen
würden sie auch so handeln?
mfg
Monika Eggel ❓