Startseite › Foren › Dienstreise › Auslandsdienstreise
- Dieses Thema hat 6 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren, 1 Monat von Roland.
-
AutorBeiträge
-
19. März 2007 um 19:11 Uhr #63160SissiMitglied
Ich bitte um Hilfe bei Berechnung einer Auslandsdienstreise:
26.2. Ab Klagenfurt 14,30
Grenzübertritt 18,15/Deutschland
27.2 Grenzübertritt 6,00/Flug nach Polen
Grenzübertritt15,00/Flug nach Deutschland
Ankunft in Deutschland 18,30
Grenzübertritt nach Österreich 19,30
Ende der Diesntreise 22,30/KlagenfurtWelche Tagessätze gebühren dem DN für Deutschland, Polen und eventuell Inland
Ich danke Euch für Eure Hilfe
Sissi19. März 2007 um 21:51 Uhr #68032RolandTeilnehmerHallo Sissi!
Bevor ich da jetzt eine Antwort reinstelle, noch eine Frage dazu:
Von 26.2. 18.15 Uhr bis 27.2. 6 Uhr war der DN ja in Deutschland.
Hatte er dort dienstlich zu tun oder wurde das Land nur „durchfahren“ (ev. wegen früher Flugzeit nach Polen)?Schöne Grüße
20. März 2007 um 15:57 Uhr #68038SissiMitgliedRoland wrote:Hallo Sissi!Bevor ich da jetzt eine Antwort reinstelle, noch eine Frage dazu:
Von 26.2. 18.15 Uhr bis 27.2. 6 Uhr war der DN ja in Deutschland.
Hatte er dort dienstlich zu tun oder wurde das Land nur „durchfahren“ (ev. wegen früher Flugzeit nach Polen)?Schöne Grüße
Hallo Roland,
der DN war in Deutschland dienstlich tätig, nur bei Rückflug am 27.02. 15,00 ab Polen, usw…. war er nur auf der Durchreise.
DankeL.G.
Sissi22. März 2007 um 6:31 Uhr #68051RolandTeilnehmerHallo Sissi!
Also da gibt es tatsächlich verschiedene Interpretationsmöglichkeiten.
Ich würde es aber so machen (Annahme: 24-Stunden-Regelung im Inland):
Gesamte DR = 1 voller Tag und 8 Stunden (8/12)
…. davon ADR Deutschland v. 26.2. 18.15 Uhr bis 27.2. 6 Uhr = 9 h 45 min. –> 2/3 Satz Deutschland
…. davon ADR Polen v. 27.2. 6 Uhr bis 27.2. 19.30 Uhr = 13 h 30 min. –> 1 voller Satz PolenRest für Inland = 0, da bereits alles im Ausland ausgeschöpft.
Verändern würde sich das Ergebnis noch, wenn im Inland Kalendertagsregelung gilt (noch 3/12 v. 26,40 für Inland).
M.E. liegt bei der Rückreise von Polen nach Deutschland bis zur Rückkehr Grenze Österr. eine DR nach Polen vor, weil Deutschland nur durchfahren wird. Könnte aber auch anders ausgelegt werden.(?)
Schöne Grüße
22. März 2007 um 7:53 Uhr #68052RolandTeilnehmerHallo Sissi!
Rechnen müsste ich können:
Bei der KT-Regelung bleiben nur 2/12 für das Inland über (sind ja nur 9,5 Stunden in Summe am 26.2.)!
LG
22. März 2007 um 16:43 Uhr #68053SissiMitgliedRoland wrote:Hallo Sissi!Also da gibt es tatsächlich verschiedene Interpretationsmöglichkeiten.
Ich würde es aber so machen (Annahme: 24-Stunden-Regelung im Inland):
Gesamte DR = 1 voller Tag und 8 Stunden (8/12)
…. davon ADR Deutschland v. 26.2. 18.15 Uhr bis 27.2. 6 Uhr = 9 h 45 min. –> 2/3 Satz Deutschland
…. davon ADR Polen v. 27.2. 6 Uhr bis 27.2. 19.30 Uhr = 13 h 30 min. –> 1 voller Satz PolenRest für Inland = 0, da bereits alles im Ausland ausgeschöpft.
Verändern würde sich das Ergebnis noch, wenn im Inland Kalendertagsregelung gilt (noch 3/12 v. 26,40 für Inland).
M.E. liegt bei der Rückreise von Polen nach Deutschland bis zur Rückkehr Grenze Österr. eine DR nach Polen vor, weil Deutschland nur durchfahren wird. Könnte aber auch anders ausgelegt werden.(?)
Schöne Grüße
Hallo Roland,
danke für Deine HilfeL.G.
Sissi22. März 2007 um 22:23 Uhr #68054RolandTeilnehmerHallo Sissi!
Sehr gern geschehen.
Schöne Grüße
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.