arbeitnehmerveranlagung -insolvenzausgleichszahlung

Startseite Foren Sonstiges arbeitnehmerveranlagung -insolvenzausgleichszahlung

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #63121
    mws
    Teilnehmer

    hallo.

    bin auf hilfe angewiesen, wer kennt sich mit dieser schwierigen thematik aus. die ak verweigerte mir leider damals und heute jegliche unterstützung.
    fakten:
    dienstverhältnis aufgelöst – weil seit monaten kein geld mehr
    konkursantrag eingereicht
    verfahren mangels kostendeckung abgewiesen/eingestellt.
    alles im jahr 2000
    einbringung eines rechtsgültigen bescheides um eine leistung aus dem iv fonds zu bekommen anfang 2001
    leider änderte sich genau da die steuerrechtliche sachlage.
    erhalt des geldes 2002 davon werden vorab 15% an lohnsteuer gleich einbehalten und dann kommt es zu einer aufforderung zu pflichtveranlagung

    da ich im jahr 2002 sowohl arbeitslos gemeldet und arbeitend war und diese zahlung bekam, wird alles in einen topf geworfen und ich müsste jetzt 3500,– an lohnsteuer nochmals nachzahlen – weil nicht der zeitpunkt des einbringens und antragstellens zählt sondern seit gesetzesänderung das jahr wo man die zahlung erhält. rein rechnerisch war ich 2002 ein mega spitzenverdiener und keiner sieht mehr, dass ich 2000 nicht nur meinen job verloren hab, monate lang kein geld bekam, meine miete nur mit hilfe der sozialhilfe (kreditzahlung) erhalten konnte sondern alle rechtlichen schritte alleine und ohne unterstützung schaffte
    dagegen hab ich eine berufung eingelegt und ende feber 2007 wird dies nun verhandelt.

    kennt jemand einen steuerberater der sich da auskennt – einen erfolglosen versuch hab ich schon getätigt 😯

    #67946
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo mws!

    Möchte mir jetzt nicht anmaßen, einen Steuerberater zu ersetzen, aber Folgendes möchte ich dir sagen:

    Es ist diese unselige Situation gewesen (in der du dich jetzt befindest), der den Gesetzgeber dazu veranlasst hat, eine Nachzahlung des IAF-Fonds ab 1.1.2006 nicht mehr im Jahr des ZUFLUSSES (wie es bei dir jetzt ist), sondern im Jahr des ANSPRUCHS zu versteuern.

    Übrigens war das eigentlich eh immer eine Forderung von der AK, die letztendlich für Konkurse ab dem 1.1.2006 umgesetzt wurde, weil es eben sehr vielen Personen so wie dir ergangen ist. Zuerst Verlust des Arbeitsplatzes, keine Gelder und im nächsten Jahr plötzlich „Spitzenverdiener“ und saftige Einkommensteuernachzahlung.

    Leider nicht einmal ein schwacher Trost für dich, weil ich denke, dass da nicht viel zu machen ist. Die Rechtslage war damals so, wobei man natürlich alle Einzelheiten des Falles kennen müsste, um ihn richtig beurteilen zu können.

    Schöne Grüße

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.