arbeitnehmerveranlagung frage

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    Beiträge
  • #63635
    sibylle
    Mitglied

    hallo, ich habe gehört dass man nachdem man die arbeitnehmerveranlagung gemacht hat sie aber auch wieder zurück nehmen kann (rückgängig machen). stimmt das und was muß ich da machen?

    #69104
    stevenson
    Mitglied

    Hallo Sybille,

    ja – die Möglichkeit steht offen (auch wenn es sich jetzt dabei nicht um eine PV-Frage handelt 😉 )
    Du kannst den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung innerhalb der Rechtsmittelfrist (1 Monat ab Zustellung; sofern die Veranlagung bereits erfolgte) oder auch nach Abgabe der Erklärung (wenn noch keine Veranlagung erfolgte) schriftlich zurücknehmen –> Schreiben an dein FA.
    Möglich ist dies allerdings nur, wenn es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt.

    Schöne Ostern
    Stefan

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