Altersteilzeit

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  • #62432
    Anonymous
    Teilnehmer

    Ich hätte folgende Frage:
    ein Dienstnehmer/Angestellter in Altersteilzeit (Blockung 50:50), befindet sich in der Freizeitphase. Dieser Dienstnehmer kann nun um 17 Monate früher in Pension gehen (geänderte Hacklerregelung).

    Wie muss ich bei der Endabrechnung vorgehen. Einfach 17 halbe Monatsentgelte (8,5 Monatsentgelte)mit der Endabrechnung mitausbezahlen, oder wird hier mit Stunden gerechnet?

    Hat jemand Erfahrung damit? Soll ich eine eigene Lohnart für diesen Betrag (SV-Frei?, LST-Pflichtig, DB,DZ,KommSt.Pflichtig) anlegen? Wie wird das gehandhabt?

    Hat jemand eine Probeabrechnung mit Zahlen, damit ich das nachvollziehen kann?

    danke für eine Hilfe, Franz

    #66371
    Anonymous
    Teilnehmer

    Noch eine zusätzliche Frage:
    Muss in irgend einer Weise auch noch UZ und WR für diese Art Mehrarbeit nachbezahlt werden?

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