AEB Wochengeld – Überstundenauszahlung

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  • #64595
    Ulrike1
    Mitglied

    Liebes Forum,

    eine schwangere Mitarbeiterin wurde nun kurzfristig in den frühzeitigen Mutterschutz abberufen und erhält nun im Dezember ein aliquotes Gehalt.
    Nachdem das Gleitzeitkonto sehr viele Plusstunden aufweist (diese stammen auch noch aus Zeiten vor der Schwangerschaft), wurde mit der Mitarbeiterin nun vereinbart, dass diese im Zuge der Dezemberabrechnung, ausbezahlt werden, nachdem in naher Zukunft keine Möglichkeit zum Ausgleich gegeben sein wird.
    Die an die GKK zu sendende AEB zur Berechnung des Wochengeldes betrifft die letzten 3 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles (somit 11/10/09). Wenn nun die Stunden in Vormonate gerollt und somit nachbezahlt werden, gelten sie dann für die AEB für die betreffenden Monate und somit für die Berechnung des Mutterschutzgeldes – oder ist diese Vorgangsweise nicht legitim? Andererseits habe ich keine andere Wahl als die Stunden zu rollen, denn eine gänzliche Auszahlung mit dem Dezembergehalt würde den SV Einbehalt aufgrund eines Überschreitens der HBG minimieren (und auch das wäre für die SV nicht OK).

    Ich wäre über hilfreiche Infos sehr dankbar.
    Ulrike

    #71176
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike!

    Im Falle einer Gleitzeit ist es möglich, angesparte Plusstunden auch sv-technisch einfach im Auszahlungsmonat zu berücksichtigen (das ist aber wirklich eine Ausnahme, grundsätzlich hast du mit der Rollung recht).
    Wenn du trotzdem die Möglichkeit zu einer Rollung hast (d.h. wenn du die Plusstunden eindeutig den Beitragszeiträumen zuordnen kannst), dann kann dir mE kein Missbrauch unterstellt werden.

    LG

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