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    Isi
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    Sehr geehrter Herr Kurzböck,

    bitte um dringende Hilfe,

    es betrifft eine Dienstnehmerin, Angestellte, die mit Ende April 2015 abgemeldet wurde (Pension). Eintritt war 10/1993, im Jahr 2003 wurde ein Vollübertritt in die Mitarbeitervorsorgekasse mit 3 Monatsentgelten vereinbart. Beim Austritt mit Ende April 2015 erhält Sie noch freiwillige Abfertigung, aliquote Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung. Die Angestellte wird anschließend ab 1.5.2015 wieder angemeldet.
    Meine Frage ist?
    Wie wird die Freiwillige Abfertigung abgerechnet, ich habe Sie mit 6% abgerechnet, die Bemessungsgrundlage habe ich von der Zeit wo Sie noch Abf Alt herangezogen.
    Damit die Abfertigung nach §67 Abs. 3 EStg versteuert werden kann, muss lt. Lohnsteuerrichtlinien 2002 die Anmeldung der DN mit einer Reduktion der Bezüge um mindestens 25% erfolgen.
    Oder die Frage, wenn keine freiwillige ausbezahlt wird, wie die anschließende Anmeldung zu erfolgen hat?.
    Laut Wirtschaftskammer ist die Reduktion der Stunden und des Gehalts mit 25% nicht erforderlich, da bei Austritt keine Abfertigung vom DG bezahlt wird!
    Die Auszahlung der Abfertigung von der Betrieblichen Vorsorge Kasse erfolgt mit Abzug von 6%, ist dies auch nicht schädlich?

    Mit freundlichen Grüßen

    Isi

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