3. Befristetes Dienstverhältnis innerhalt von 2 Jahren

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  • #64650
    strolchi37
    Mitglied

    Hallo!
    Folgender Sachverhalt bei einem Arbeiter:
    Beschäftigt seit Anfang 2008. Der Arbeitsvertrag wurde bis zum 31.12.2008 befristet. Danach wurde er in einem Schreiben wieder „befristet“ bis 30.09.2009 und jetzt wieder bis 31.03.2010 befristet. Dazwischen gab es keine Unterbrechungen. Das Tätigkeitsgebiet ist auch gleich geblieben.
    Der Arbeitgeber schrieb in alle Dienstverträge oder „Mitteilung der weiteren Befristung“ – von aktuellen Wirtschaftslage und man kann die Zukunft nicht voraussagen, deswegen gibt es nur eine Befristung und räumt in allen 3 Schreiben ein Kündigungsrecht – 14 Tage lt. KV für Arbeiter – für beide Seiten ein.

    Soviel ich weiß, handelt es sich ja um einen Kettenvertrag; d.h. wenn man immer wieder befristet wird, ohne sachlich rechtfertigenden Grund, wird das befristete Dienstverhältnis in ein unbefristetes DV. Ist das richtig?

    Ist also diese Vorgehensweise des Arbeitgebers w.o. nichtens, d.h. der Dienstnehmer hat jetzt arbeitsrechtlich (wenns Hart auf Hart gehen würde) ein unbefristetes DV?

    Was hat es mit der Kündigungsmöglichkeit auf sich. Ist ja auch nichtens – da das DV ja bei einer Befristung durch Zeitablauf automatisch abläuft; in diesem konkreten Falle oben, wäre die einzige Möglichkeit für eine Kündigung die Einhaltung der 1 monatigen Kündigungsfrist für Dienstgeber – laut KV – und diese Frist beginnt erst ab 31.03. zu laufen, sprich der DG könnte den DN kündigen und als Kündigungstermin nur den 30.04.2010 nennen.

    Oder könnte eigentlich schon jetzt von einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausgegangen werden?

    #71322
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo strolchi!

    Es kann bereits jetzt von einem unbefristeten DV gesprochen werden.
    Das ist eindeutig ein rechtsunwirksamer Kettendienstvertrag!

    LG

    #71324
    strolchi37
    Mitglied

    Hmm. Danke! Also wie ist das jetzt genau – lt. diesem unwirksamen Vertrag beträgt die Befristung bis zum 31.03.2010.
    Würde der DG kündigen wollen, kann er die Kündigung frühestens am 31.03.2010 aussprechen – mit hintendran der 1 Monatigen Kündigungsfrist. Oder könnte er auch schon jetzt – wenn der DG das will – die Kündigung aussprechen + 1 Monat?

    Gibt es für diese Sache eine eindeutige Rechtssprechung?

    #71325
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo strolchi!

    Ich denke, dass der DG auch jetzt schon die Kündigung (per 31.3.) aussprechen könnte, mit der 1monatigen Kündigungsfrist (sollte sie lt. KV so sein) geht sich das aus.

    LG

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