Re:Wohnsitzbestimmung, unbeschränkt steuerpflichtig

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#66528
Martin
Teilnehmer

Liebe Ulrike!

Ich sehe das Zimmer in Österreich als Wohnsitz. Demnach ist er mit seinem Lohn in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig.

Für tiefere Info die Lohnsteuerrichtlinien:
1.2.2 Wohnsitz
RZ 3

Für die Auslegung der Begriffe „Wohnsitz“ und „gewöhnlicher Aufenthalt“ sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff „Wohnsitz“ nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat nur für die Annahme der Ansässigkeit im Sinne des zwischenstaatlichen Steuerrechts, nicht hingegen im Bereich des § 1 EStG 1988 Bedeutung (VwGH 10.03.1961, 1942/60; VwGH 07.04.1961, 1744/60; siehe EStR 2000 Rz 21 bis Rz 26).

Grüsse
Martin