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7. Oktober 2006 um 7:12 Uhr
#67462
tomtom
Mitglied
Hallo,
ich würde es so sehen, dass der DN die Überstunden innerhalb von 3 Monaten ab Ende DV geltend machen muss, sonst verfallen sie. Und er bekommt sie nur für die letzten 6 Monate.
Fallfristen sind meist kurze Fristen, das heißt die Stunden sind zwar verfallen aber noch nicht verjährt. Sobald sie verjährt sind erlischt das Klagsrecht.
Gruß
tomtom