Re:Verhjährung und Verfall

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#67462
tomtom
Mitglied

Hallo,

ich würde es so sehen, dass der DN die Überstunden innerhalb von 3 Monaten ab Ende DV geltend machen muss, sonst verfallen sie. Und er bekommt sie nur für die letzten 6 Monate.

Fallfristen sind meist kurze Fristen, das heißt die Stunden sind zwar verfallen aber noch nicht verjährt. Sobald sie verjährt sind erlischt das Klagsrecht.

Gruß

tomtom