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13. Januar 2006 um 18:25 Uhr
#66462
Martin
Teilnehmer
Liebe Romana!
Eine Urlaubsrückstellung ist so ähnlich wie eine Urlaubsersatzleistung zum Stichtag für alle Mitarbeiter.
D.h. der Wert der Urlaubsersatzleistung laufend, UEL Sonderzahlung und die Lohnnebenkosten dazu. Einmal kräftig rechnen, fertig!
Viele LV Programme geben Dir die Daten schon vor.
Aufpassen musst Du bei den Urlaubstagen ob diese zum Stichtag (Bilanz) schon aliquotiert sind und bei Teilzeitkräften. (z.B. 3 Tage Woche).
Wenn Stichtag 31.12. und Urlaubsjahr = Kalenderjahr brauchst Du nichts aliquotieren.
Die Lohnnebenkosten nimmst Du auch vom Stichtag.
Grüsse
Martin