Re:Übernommene Dienstnehmeranteile

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#67723
Roland
Teilnehmer

Hallo Natalie!

Übernommene Dienstnehmeranteile stellen einen Vorteil aus dem DV dar und erhöhen damit die Grundlage für DB/DZ/Komm.St.
Bei der LSt wären sie auch steuerpflichtig, jedoch sind das ja Werbungskosten, somit ist die Auswirkung gleich null.
Weiters erhöht sich das Jahressechstel um die übernommenen DN-Anteile.

Schöne Grüße