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22. November 2006 um 0:43 Uhr
#67723
Roland
Teilnehmer
Hallo Natalie!
Übernommene Dienstnehmeranteile stellen einen Vorteil aus dem DV dar und erhöhen damit die Grundlage für DB/DZ/Komm.St.
Bei der LSt wären sie auch steuerpflichtig, jedoch sind das ja Werbungskosten, somit ist die Auswirkung gleich null.
Weiters erhöht sich das Jahressechstel um die übernommenen DN-Anteile.
Schöne Grüße