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15. August 2006 um 7:07 Uhr
#67264
Roland
Teilnehmer
Hallo Belinda!
Du hast den KV völlig richtig interpretiert – aliquote WR ist auszubezahlen, zuviel bezahlte UB kann jedoch rückverrechnet werden.
Da die Sonderzahlungen immer lt. KV zustehen, bestimmt dieser auch die Rückverrechnungsmöglichkeit bzw. bei welchen Austrittsarten sie überhaupt nicht zustehen.
Daher kann man das nicht generell aussagen, wie es die Dame der WK getan hat!
LG