Re:Sachbezug im Jubil.g.

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#68173
brigitte
Teilnehmer

Hallo Roland,

in der Dienstordnung heisst es:
„Die Remuneration, die dem Bediensteten aus Anlaß eines DN-Jub.gewährt werden kann, beträgt bei der Vollendung einer Dienstzeit von 25,35 und 40 Jahren je 200 v.H. des Bezuges, der dem Bediensteten für den Monat gebührt, in den das Dienstjub.fällt“.

Also muss ich von einem Monatsbezug ausgehen, daher hab ich angenommen, dass der Sachbezug einzurechnen ist.

LG
Brigitte