Re:Re: zuviel Urlaub konsumiert

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#70976
Roland
Teilnehmer

Hallo Claudia!

Es ist vom (Urlaubs)Gesetz nicht möglich, einen überaliquot konsumierten Urlaub bei einer DN-Kündigung rückzuverrechnen.
Daran ist auch durch eine Vereinbarung mit dem DN nicht zu rütteln (Stufenbau der Rechtsordnung!).

LG