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11. November 2009 um 16:11 Uhr
#71104
ingridB
Teilnehmer
Das ist meiner Meinung nach außer Frage, wie sich der November-Bezug zusammensetzt.
Für den 1. bis 5.11. gibt es LE in Höhe 2. Lehrjahr und ab dem 6. 11. jene für das 3.
und den würde ich auch für die WR nehmen.
Beim Wechsel von Lehrling auf Angestellter wird – so meine ich – auf das Jahr abgestellt, und DAS ist nur in diesem Fall möglich. Also z.B. ausgelernt mit Juli.
Also WR 7/12 LE und 5/12 Gehalt.
So würde ich das berechnen.