Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Versteuerung freiwillige Abfertigung › Re:Re: Versteuerung freiwillige Abfertigung
1. Juli 2013 um 7:22 Uhr
#73631
Teilnehmer
Hallo,
bei Selbstkündigung kann es keine gesetzliche Abfertigung geben. D.h. nur die 1/4tel und 12tel Regelung!
D.h. Du hast Löusngsgrund „Pensionierung“. Dann geht auch wieder die gesetzliche Abfertigung.
Warum hat sie Teilzeitarbeit am Ende? Wegen Betreuung von Angehörigen? Dann vielleicht doch Durchschnittsberechnung (AVRAG).
Eine Wiederbeschäftigung nach 3 Monaten sehe ich problemlos.
lg
Martin