Re:Re: Verkürzte Lohnsteuer/DB – Mithaftung DN?

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#69336
Roland
Teilnehmer

Hallo Brigitte!

Bin jetzt absolut kein Rechtsexperte auf diesem Gebiet – aber gem. § 33 FinStrG macht sich nur derjenige der Abgabenhinterziehung schuldig, der MIT VORSATZ gehandelt hat.

Wenn dem nicht so ist (z.B. „nur“ eine Fahrlässigkeit gegeben ist), sollte Rechtshilfe in Anspruch genommen werden.

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, habe allerdings eine Kollegin, die Spezialistin für diesen Bereich ist und, wenn nötig, für dich auch kontaktieren könnte.

LG