Re:Re: Urlaubsumrechnung

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#73819
Roland
Teilnehmer

Hallo!

Der OGH hat aber auch (in einem Nebensatz) erwähnt, dass er es umgekehrt genau so machen würde (also „wertneutrale“ Umrechnung auch bei einer Reduktion der Arbeitstage). Also liegt der OGH wieder mal voll auf seinem „Aktualitätsprinzip“!

Dein Beispiel würde nach dem OGH also wie folgt umgerechnet werden (wobei er ja eigentlich gesagt hat, dass der Arbeitstag die kleinste Einheit ist, Stunden hat er abgelehnt – wird aber in der Praxis meines Wissens trotzdem derzeit ohne Probleme beibehalten):
100 Std. : 38,5 Std. = 2,597 Wochen x 2 AT pro Woche = 5,19 AT, aufgerundet daher 6 AT ( x 5 Std. pro AT ergäbe das dann 30 Stunden).
Oder in Stunden ausgedrückt (wie gesagt: eigentlich abgelehnt): 2,597 Wochen x 10 Std. pro Woche = 25,97 Stunden ungerundet.

Vor dieser „wertneutralen“ Umrechnung würde ich aber der DN den Urlaubskonsum anbieten (was aber bei deiner Konstellation wahrscheinlich kaum möglich sein wird).

In solchen Fällen wäre es wohl am fairsten und besten, wenn zwischen Mutterschutz und Karenz der Urlaub konsumiert wird.

LG