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15. September 2008 um 21:46 Uhr
#69613
Roland
Teilnehmer
Hallo Eveline!
Das wird meiner Meinung nach nicht so funktionieren.
Denn das 2. DV (max. 13 Wochen) wird als EIGENSTÄNDIGES DV betrachtet, läuft praktisch parallel zum karenzierten DV.
Ich sehe hier ehrlich gesagt keine andere Lösungsmöglichkeit, als den Urlaub „aufzuheben“, bis die DN aus der Karenz zurückkommt (oder bei Austritt als Ersatzleistung zu bezahlen).
Aber vielleicht weiß jemand noch einen Weg.
LG