Re:Re: Urlaubsanspruch ab 25 DJ, Behandlung bei Kalenderjahr???

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Gerhartl
Teilnehmer

Meine Meinung:
Wenn im KV bzw. der BV keine Sonderregelung getroffen wurde (das ist ja der Fall, den § 2 Abs 4 UrlG regelt), bleibt es bei der Grundregel des § 2 Abs 2 UrlG. Somit entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Urlaubsajhres (Kalenderjahres) und Arbeitnehmer, die die 25 Dienstjahre erst im Laufe des Jahres 2008 erreichen, haben den erhöhten Anspruch erst mit 1.1.2009 (Beginn des nächsten Urlaubsjahres).