Re:Re: Unverfallbarkeitsbeitrag

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#72105
Roland
Teilnehmer

Hallo Gustav!

Hmhhh, Pensionsabfindung.

Abgabenrechtlich ist eine Auszahlung sehr wohl möglich, ich weiß allerdings nicht, was hier arbeitsrechtlich vereinbart wurde.
Grundsätzlich wäre, wenn die Abfindung ausbezahlt wird, diese gemäß § 67 Abs. 10 zu besteuern (also voll nach Tarif = teuer) und sv-frei.

LG