Startseite › Foren › Sonstiges › Unverfallbarkeitsbeitrag › Re:Re: Unverfallbarkeitsbeitrag
12. November 2010 um 22:11 Uhr
#72105
Teilnehmer
Hallo Gustav!
Hmhhh, Pensionsabfindung.
Abgabenrechtlich ist eine Auszahlung sehr wohl möglich, ich weiß allerdings nicht, was hier arbeitsrechtlich vereinbart wurde.
Grundsätzlich wäre, wenn die Abfindung ausbezahlt wird, diese gemäß § 67 Abs. 10 zu besteuern (also voll nach Tarif = teuer) und sv-frei.
LG