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18. November 2009 um 20:55 Uhr
#71117
Roland
Teilnehmer
Hallo Eveline!
Das kann überhaupt nicht sein.
Die Einzahlung in die BV-Kasse kann mE keine USt-Pflicht auslösen, weil es sich dabei um keine Lieferung oder Sonstige Leistung handelt.
Das FA hätte bei der Berechnung die KZ 271 von der KZ 341 abziehen müssen.
Keinesfalls würde ich die Rechnung des freien DN so anerkennen.
LG