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12. August 2008 um 11:53 Uhr
#69501
Teilnehmer
Hallo Sandra,
wenn jemand 14 Stunden am Tag an 6 Tagen pro Woche arbeitet, macht er ja 84 Stunden pro Woche.
Bei den 61 Überstunden im Monat sind ja nur 54 Stunden pro Woche abgegolten. Sprich, den Diensnehmer fehlen 30 Stunden pro Woche, für welche er nicht entlohnt wird.
Achtung: bezüglich der 14 Stunden könnte der Betrieb auch Probleme mit dem Arbeitsinspektoriat bekommen.