Re:Re: UEL gegen lfd Gehalt

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Mathias
Teilnehmer

Hallo Harry,

ich als Dienstgeber würde mich auf die Verlängerung nicht einlassen. Was passiert, wenn der DN während der Verlängerung statt Urlaub zu konsumieren plötzlich krank wird? Dann zahlst Du ihm den Krankenstand und den offenen Urlaub obendrein. Möglicherweise erreicht er während der Verlängerung noch irgendwelche Dienstjahre und erwirbt durch die Verlängerung Anspruch auf höhere Abfertigung, Jubiläumsgeld etc. Außerdem steht ihm für die Dauer der Verlängerung ja auch noch ein zusätzlicher Urlaubsanspruch zu. Also ein völlig unnötiges Kostenrisiko.

Wenn der DN glaubt, daß er steuerlich mit der Verlängerung besser fährt, hat er zu kurz gedacht. Es mag zwar sein, daß der Lohnsteuerabzug zunächst niedriger ist, wenn man statt Auszahlung der UEL das Dienstverhältnis länger laufen läßt. Aber wenn ein zweites Dienstverhältnis parallel läuft, ist er veranlagungungspflichtig. Und dann werden alle Bezüge zusammengerechnet und im Zweifel zahlt er die gespart gedachte Lohnsteuer nach.

Wenn Du die UEL auszahlst, hast Du die Möglichkeit, eine Lohnsteueraufrollung vorzunehmen, woduch sich der Lohnsteuerabzug evtl. etwas reduzieren läßt. Außerdem bleibt ihm ja die Arbeitnehmerveranlagung.

LG
Mathias