Re:Re: Überstunden Bemessungsgrundlage bei Provisionsbezieher

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MokkaSins
Teilnehmer

Hi!

Im KV Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe heißt es :

„Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/143 des monatlichen Lohnes (Stundenlohn * 167) OHNE Zulagen und Zuschläge.“
–> Ausgenommmen wäre ein Vorarbeiterzuschlag, dieser wäre einzubeziehen.

Meiner Meinung nach ist daher deine Annahme mit 800/143 korrekt.

Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben!

Lg’s Petra