Re:Re: Überstunden Ausfallsprinzip

Startseite Foren Sonstiges Überstunden Ausfallsprinzip Re:Re: Überstunden Ausfallsprinzip

#70806
Martin
Teilnehmer

servus peter!

es ist richtig, dass bei einer überstundenpauschale nicht noch extra ein schnitt für fehlzeiten berechnet wird.
aber: in deinem fall sollte der dienstnehmer die stunden leisten.
d.h. bei z.b. 2 wochen urlaub müsste er die überstunden in die restliche zeit des monats hineinpressen –
und das ist eine definitive schlechterstellung.
deshalb bin ich bei dir das ein zusätzlicher schnitt gebührt.

zusatzfrage:
bei eintritt bei/vor 1987 fällt abfertigung an. wie berechnest du diese?