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10. April 2008 um 14:21 Uhr
#69159
Mitglied
Hallo Arbeitstier,
die U-Bahnsteuer ist ab der Woche, die nach dem 55. Geburtstag folgt nicht mehr zu entrichten.
Beispiel: Geburtstag: 18. März 1953 – ab der KW 13 (beginnend mit 24. 3.) ist die U-Bahnsteuer nicht mehr abzuführen
mfg
hubert k.